Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Vermietung:
Die Cocktailmaschine wird dem Mieter in sauberem und funktionstüchtigem Zustand übergeben. Der Mieter ist verpflichtet, die Cocktailmaschine bei der Übergabe auf Vollständigkeit und Funktion zu überprüfen und den Erhalt zu quittieren. Bei Defekten, die eine Inbetriebnahme verhindern (z.B. durch höhere Gewalt), besteht kein Anspruch auf Ersatzleistung.
2. Mietsicherheit / Kaution:
Der Mieter hat eine Kaution in Höhe von 200€ zu hinterlegen, die im Voraus zu entrichten ist. Die Kaution wird nach Rückgabe und Überprüfung der Hüpfburg entweder in bar oder per Überweisung zurückerstattet. Eventuelle Abzüge (z.B. durch Verschmutzung oder Beschädigung) werden mit dem Mieter besprochen und von der Kaution abgezogen.
3. Mietzeit:
Die Mietzeit beginnt am vereinbarten Tag zur vereinbarten Uhrzeit und dauert 24h (Mindestmietdauer). Jeder Verlängerungstag umfasst ebenfalls 24h. Bei frühzeitiger Rückgabe bleibt der Mietpreis unverändert. Bei verspäteter Rückgabe wird ein zusätzlicher Tagessatz pro angefangenen Tag berechnet.
4. Aufsichtsperson:
Während des gesamten Betriebs muss eine erwachsene Aufsichtsperson anwesend sein. Diese Person ist dafür verantwortlich, dass die Cocktailmaschine ordnungsgemäß aufgebaut und nicht zweckentfremdet genutzt wird. Den Anweisungen der Aufsichtsperson ist Folge zu leisten.
5. Haftung:
Die Nutzung der Cocktailmaschine erfolgt auf eigene Gefahr. Mit der Übergabe der Cocktailmaschine übernimmt der Mieter die Verantwortung und Haftung bis zur Rückgabe. Jens Martens Eventverleih haftet nicht für Personen- oder Materialschäden oder Unfälle, die während der Nutzung entstehen. Der Mieter stellt den Vermieter von allen eigenen und Ansprüchen Dritter frei. Eine Weitervermietung an Dritte ist untersagt. Bei privater Miete sind Sach- und Personenschäden in der Regel durch die Privathaftpflicht oder Haushaftpflicht des Mieters abgedeckt.
6. Betrieb der Cocktailmaschine:
Die Cocktailmaschine darf nur bestimmungsgemäß genutzt werden. Der Mieter verpflichtet sich, bei Selbstabholung die Anleitung für Aufbau, Inbetriebnahme und Abbau zu lesen und zu beachten.
7. Rücktrittsrecht des Vermieters:
Der Vermieter ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Zahlung des Mietpreises nicht sichergestellt ist oder die Mietsache ausfällt. In diesen Fällen entfallen jegliche Schadenersatz- oder Entschädigungsansprüche. Bei grobem Vorsatz des Vermieters ist die Schadenersatzpflicht auf die Höhe des Mietpreises beschränkt.
8. Zusätzliche Kosten:
Wird die Cocktailmaschine stark verschmutzt zurückgegeben, wird ein zusätzlicher Tagessatz für die Reinigung berechnet. Bei Beschädigungen trägt der Mieter die Reparaturkosten.
9. Rücktritt vom Vertrag durch den Mieter:
Da die Mietsachen für den Mieter reserviert sind, können sie nicht anderweitig vermietet werden. Bei Rücktritt bis 14 Tage vor Mietbeginn, am selben Tag oder bei Nichtabholung, wird eine Entschädigung in Höhe von 100% der Vertragssumme fällig.
10. Rückgabe:
Der Mieter muss die Cocktailmaschine gereinigt und ordnungsgemäß verpackt (in dem Transportkoffer) zurückgeben. Bei verspäteter Rückgabe wird ein zusätzlicher Tagessatz pro angefangenen Tag als pauschale Entschädigung berechnet.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab dem Datum der Unterzeichnung und sind integraler Bestandteil jedes Mietvertrags zwischen dem Mieter und Jens Martens Eventvermietung.
Die Hüpfburg, Fun-Food-Maschine oder Eventmodul wird dem Mieter in sauberem und funktionstüchtigem Zustand übergeben. Der Mieter ist verpflichtet, die Hüpfburg bei der Übergabe auf Vollständigkeit und Funktion zu überprüfen und den Erhalt zu quittieren. Bei Defekten, die eine Inbetriebnahme verhindern (z.B. durch höhere Gewalt), besteht kein Anspruch auf Ersatzleistung.
